Hellmann Consulting Energiemanagement

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Strompreise und EEG-Umlage in Krisenzeiten

Wenn Corona für das produzierende Gewerbe überhaupt etwas positives gebracht hat, dann das: Die Industriestrompreise sind im Keller. Wer noch nicht abgeschlossen hat sollte jetzt zuschlagen, der Börsenstrompreis liegt bei ca. 22 €/MWh. Vor weniger als 2 Jahren war der Preis doppelt so hoch. Zeitweise lag der Preis sogar nahe der 0 € Marke, ähnlich wie beim Preis für Brent (Rohöl) sind negative Preise oder solche nahe der Nullinie aber absolute Ausnahmeerscheinungen und auf Martkverwerfungen zurückzuführen.

Leider sollte man sich aber nicht zu früh freuen: Da die Höhe der EEG-Umlage maßgeblich vom Börsenstrompreis bestimmt wird, steigt diese mit sinkendem Börsenstrompreis, um die Preisdifferenz für die EEG-Vergütung auszugleichen. Experten rechnen mit einer EEG-Umlage in 2020 zwischen 8,25 und 9,75 Cent pro Kilowattstunde. Wer also 2 Cent beim Bezug spart, zahlt dann umgekehrt wieder 3-4 Cent drauf.

Um so wichtiger wird es die Energiekosten zu senken, sei es durch Energieeffizienzmaßnahmen, welche sich bei steigenden Strompreise um so schneller amortisieren, oder durch die Reduktion von Energiesteuern, evtl. sogar durch eine EEG-Umlagenbegrenzung. Nur in diesem Fall, also bei Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) bleibt unter dem Strich eine Verminderung der Strombezugskosten in Folge der derzeit geringen Börsenstrompreise, sofern man nicht in Energieeffizienzmaßnahmen investiert.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die besondere Ausgleichsregelung? Fragen Sie uns, wir sagen es Ihnen und führen die notwendigen Schritte durch, damit Sie von der weitestgehenden Begrenzung der EEG-Umlage profitieren können. Ein Beispielunternehmen mit 10.000 MWh/a Strombezug, spart dadurch deutlich über 500.000 €/a bei einer EEG-Umlage im Bereich Richtung 10 Cent/kWh sogar weitaus mehr.

Schaltschrank mit Stromkabeln

UPDATE vom 04.06.2020:

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde folgendes beschlossen:

“Um für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu diesen Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. {Finanzbedarf: 11 Mrd. Euro}”